Angst vor dem Zahnarzt haben viele Patienten und 46 % der Berliner gehören laut Sachsen-Fernsehen zu dieser Gruppe. Gerade bei aufwendigen Behandlungen wie dem Ziehen von Weisheitszähnen oder anderen beschädigten Zähnen äußern Angstpatienten deshalb den Wunsch nach einer Vollnarkose in unserer Praxis. Wir schauen uns näher an, wann dies sinnvoll ist und wer die Kosten dafür übernimmt.
In vielen Fällen werden Angstpatienten durch negative Erfahrungen im Kindesalter geprägt. Deshalb versuchen wir in unserer Praxis, Kindern die Angst vor dem Zahnarzt zu nehmen. Unser Praxisteam hat langjährige Erfahrung im Umgang mit den kleinen Patienten und nimmt sich ausreichend Zeit, damit sich keine Angst vor dem nächsten Zahnarzttermin einstellt. Wir beraten auch Eltern, die Angst vor dem Zahnarzt haben, wie Sie am besten negative Erfahrungen für Ihre Kinder vermeiden können.
Während eine Vollnarkose für Angstpatienten häufig verlockend scheint, um die Behandlung einfach zu verschlafen, ist eine Lokalanästhesie für fast alle zahnärztlichen Behandlungen ausreichend. Dabei wird lediglich ein Teil des Mundraums, in dem die Behandlungen vorgenommen werden, betäubt. Der Patient spürt keine Schmerzen und es ist eine unkomplizierte Behandlung durch den Zahnarzt möglich. Für Angstpatienten ist bei der lokalen Anästhesie vor allem der Gedanke, wachzubleiben, während gebohrt wird oder Zähne gezogen werden, einschüchternd. Wir nehmen uns deshalb für Sie Zeit, um über Ihre Ängste zu sprechen und Ihnen zu versichern, dass auch Behandlungen mit lokaler Betäubung schmerzfrei durchgeführt werden.
Nicht ausreichend ist die Lokalanästhesie hingegen, wenn es um umfangreiche Operationen im Mundraum oder am Kiefer geht. Sinnvoll kann dies sein, falls gleich mehrere Weisheitszähne auf einmal gezogen werden sollen, wofür eine Teilbetäubung womöglich nicht genügt. Wenn eine Vollnarkose für die zahnärztliche Behandlung Sinn macht, informieren wir Sie dazu ausführlich. In der Regel werden entsprechende Operationen, die eine vollständige Betäubung voraussetzen, jedoch nicht in der Zahnarztpraxis vorgenommen.
Entscheiden Sie sich doch für eine Vollnarkose oder die vollständige Betäubung wird für die zahnärztliche Behandlung medizinisch empfohlen, kann Ihnen Ihr Zahnarzt in Berlin vielfach dennoch nicht weiterhelfen. Denn in den meisten Praxen und auch bei Pearldent bieten wir keine Vollnarkose für unsere Patienten an. Der Grund dafür sind die strengen Anforderungen, die für eine vollständige Betäubung beachtet werden müssen. Zum einen ist eine umfangreiche Aufklärung nötig, die mögliche Risiken des Patienten hinsichtlich dessen Gesundheit bespricht. Zum anderen muss ein ausgebildeter Anästhesist die Behandlung begleiten, um den Patienten zu überwachen. Aus diesen Gründen bieten wir in unserer Zahnarztpraxis in Berlin die Möglichkeit einer Vollnarkose nicht an.
Medizinischer Grund für gesetzliche Krankenversicherungen notwendig
Die Kosten für die regelmäßige Zahnvorsorge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung umfangreich übernommen, doch für eine Vollnarkose kommen die Kassen nur auf, wenn diese medizinisch notwendig sind. Das ist vor allem bei größeren Operationen der Fall, bei denen vom behandelnden Arzt eine vollständige Betäubung empfohlen wird. Abgelehnt wird die Kostenübernahme hingegen, falls Sie nicht empfohlen wird und nur aus Angstgründen durchgeführt werden soll.
Bei der privaten Krankenversicherung erhalten Sie zwar in einigen Bereichen bessere Leistungen bei zahnärztlichen Behandlungen als bei den gesetzlichen Kassen, doch eine Wunschnarkose wird für Privatpatienten in der Regel nicht übernommen. Daher bleibt Ihnen auch als Privatversicherter meistens nur, die Vollnarkose selbst zu bezahlen, wenn diese nicht vom Zahnarzt empfohlen wird.
Sollten Sie trotz fehlender medizinischer Notwendigkeit auf eine Vollnarkose nicht verzichten wollen, werden die Leistungen unter Umständen von einer Zahnzusatzversicherung übernommen. Welche Leistungen dort enthalten sind, hängt vom abgeschlossenen Tarif und der jeweiligen Versicherung ab. Beachten Sie außerdem die jährlichen Höchstsummen, die von der Zahnzusatzversicherung erstattet werden, denn die Kosten für eine Vollnarkose liegen bei mehreren Hundert Euro. Sollten Sie die maximale Erstattungsgrenze bereits überschritten haben, übernimmt auch die Zusatzversicherung die Behandlung nicht.
Wenn die Vollnarkose von keiner Versicherung übernommen wird, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Die Preise bewegen sich für einen einstündigen zahnärztliche Termin im Bereich von ca. 200 bis 300 Euro und steigen bei längeren Behandlungen anteilig an. Ob Sie jedoch bei Übernahme der Kosten eine Vollnarkose erhalten, hängt von Ihrem behandelnden Arzt ab. Sollte dieser die gesundheitlichen Gefahren für zu groß halten, kann auch eine privat bezahlte vollständige Betäubung abgelehnt werden.
Trotz des nachvollziehbaren Wunsches von Angstpatienten nach einer Vollnarkose empfehlen wir eine vollständige Betäubung beim Zahnarzt nur in den wenigsten Fällen. In unserer Praxis verfügen wir dazu nicht über das notwendige Personal, um Ihre Sicherheit bei der Verabreichung der Narkosemittel und dem späteren Aufwachen sicherstellen. Stattdessen versuchen wir, Ihnen durch Gespräche über die anstehende Behandlung die Angst vor dem Zahnarzt zu nehmen. Sollten Sie sich doch für eine Vollnarkose, zum Beispiel in der Charité in Berlin, entscheiden, müssen Sie die Kosten von mehreren Hundert Euro vielfach selbst übernehmen, falls Sie keine Zahnzusatzversicherung mit der Leistung abgeschlossen haben.
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