In der Regel beteiligt sich die Krankenkasse mit 50% an den Gesamtkosten der Regelversorgung. Dieser Zuschuss kann durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 65% erhöht werden.
Die Höhe der selbst zu tragenden Kosten steigt, sobald der Patient sich für eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung entscheidet. Diese Zusatzkosten werden nicht von der Krankenkasse getragen, der Zuschuss beschränkt sich lediglich auf die Regelversorgung.
Weitere Informationen zum Umgang mit zu erwartenden Kosten finden Sie auf unserer detaillierten Seite für
Zahnkrone.